5. Hotelgast mit „Vorstrafe“
Manche Hotels oder Hotelketten führen eine Blacklist in Bezug auf Ihre Gäste. So kann es passieren, dass, wenn ein Gast sich danebenbenommen hat, dies vermerkt wird.
Im Falle einer erneuten Buchung dieses Kunden wird dem Bearbeiter dieses Vergehen vorgelegt und im ungünstigsten Falle wird die Buchungsanfrage dann abgelehnt. Der Vorfall bzw. die Verfehlung kann auch bereits lange in der Vergangenheit liegen und schon aus dem Gedächtnis verschwunden sein. Die Technik hingegen vergisst so schnell nichts. Denken Sie also daran! Im Übrigen zahlt sich gutes Benehmen meistens aus.